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Finanzierungsmodelle über Lebensversicherungen
Der BFH hat mit Urteil vom 25.2.2009 IX R 62/07 zur Frage der ertragsteuerlichen Beurteilung von Finanzierungsmodellen über Lebensversicherungen Stellung bezogen.
Demnach sind die Zinsen für ein zur Finanzierung von Versicherungsbeträgen aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus V + V abziehbar, wenn die Kapitallebensversicherung zur Rückzahlung von Darlehen dient, die zum Erwerb von Mietwohngrundstücken aufgenommen worden sind.