Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 16.11.2016 9 K 316/15 zu einer sehr grundsätzlichen Frage Stellung bezogen und wegen der erheblichen Bedeutung seiner Entscheidung die Revision zugelassen.
Das FG hat sich in seiner Entscheidung gegen die Rechtsprechung des BFH zu wechselseitigen Arbeits- und Mietverhältnissen und somit gegen eine damit verbundene Ausweitung der strengeren Grundsätze für die Anerkennung von Angehörigenverträge gestellt, vgl. BFH vom 19.11.2014 VIII R 23/11.
Nach seiner Auffassung sind die strengen Grundsätze, die für Angehörigenverträge zu beachten sind, bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden fremden Dritten nicht anwendbar.
Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzbehörden gegen die Entscheidung Revision einlegen werden und wie sich der BFH zu dieser Frage positionieren wird.