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Flugzeugfonds: BMF-Schreiben zur Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit
Der BFH hat mit Urteil vom 26.6.2007 IV R 49/04 entschieden, dass der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Konzepts verklammert ist.
Das BMF nimmt nunmehr mit Schreiben vom 1.4.2009 detailliert zur Anwendung des Urteils Stellung.