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Forderungen des IDW an das BMF: Andere Nachweise für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erfordert nach Ansicht des IDW (lesen Sie das gesamte Schreiben des IDW selbst) Ergänzungen bzw. Änderungen. Der EuGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung, sondern lediglich ein Formerfordernis darstellt. Nach Auffassung des IDW ist deshalb eine Steuerbefreiung auch zu gewähren, wenn der Lieferant anhand anderer geeigneter Belege nachweisen kann, dass der Empfänger als Unternehmer gilt. Bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden sollte daher auf die aktuellen Forderungen des IDW verwiesen werden.

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