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Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke in der Umsatzsteuer
Mandanten betrachten steuerliche Fragen im Rahmen der Installation von Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken häufig als eine einfache Situation, die möglichst kurz fernmündlich beraten werden kann.
Dabei eröffnet die Installation von Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken vielfältige Fragestellungen in der steuerlichen Beratung.
Gerade die umsatzsteuerlichen Fragestellungen sind hierbei von erheblicher Bedeutung.
Bringen Sie sich und Ihre Mitarbeiter daher mit einem 1-stündigen Online-Seminar auf den neuesten Stand.