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Freiberufliche (erzieherische) Tätigkeit der Inhaberin einer Kindertagesstätte
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 20.1.2015 - 3 K 157/14 rkr. zur Frage der ertragsteuerlichen Einordnung der Tätigkeit einer Kindertagesstätte Stellung genommen.
Nach der Entscheidung des FG Hamburg ist die Betreuung und Erziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte eine erzieherische Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.
Zwar werden die Kinder dort auch beaufsichtigt und verköstigt. Doch gibt ihr Erziehung der Gesamtheit der Leistung das Gepräge.