Der IX. Senat des BFH musst in seiner Entscheidung vom 21.12.2016 IX R 27/14 zur Frage Stellung nehmen, ob die Abmahnung eines Wettbewerbers durch einen Rechtsanwalt wegen unrichtiger Allgemeiner Geschäftsbeziehungen zu umsatzsteuerpflichtigen Leistungen führt.
Der IX. Senat des BFH ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Aufwandsersatz Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an die Wettbewerber darstellt.
Der IX. Senat des BFH hat die Annahme von Schadensersatz abgelehnt.