Das FG Nürnberg hat sich in seinem Urteil vom 23.2.2021 – 2 K 826/20 umfassend mit der Frage auseinanderesetzt.
Es ist – unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung des BFH – zu dem Ergebnis gelangt, dass der Vorsteuerabzug zu versagen ist.
Das FG Nürnberg hat sich in seinem Urteil vom 23.2.2021 – 2 K 826/20 umfassend mit der Frage auseinanderesetzt.
Es ist – unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung des BFH – zu dem Ergebnis gelangt, dass der Vorsteuerabzug zu versagen ist.