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Führen übernommene Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber bei Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern zu Arbeitslohn?

Bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland werden häufig Nettolohnvereinbarungen getroffen, die einen erheblichen steuerlichen Beratungsbedarf hervorrufen.

In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die steuerlichen Beratungskosten zu Arbeitslohn führen, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Beratung trägt.

Zu dieser Frage hat das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 21.12.2016 - 1 K 1605/14 Stellung genommen.

Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Übernahme der Kosten im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse liegt. Im Ergebnis ist das FG somit zur Annahme von nicht steuerbarem Arbeitslohn gelangt.

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt, die unter dem AZ VI R 28/17 beim BFH anhängig ist.

In vergleichbaren Fallgestaltungen sollten die Fälle bis zu einer Entscheidung des BFH daher offengehalten werden.


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