Das LfSt Niedersachsen hat in einer Weisung vom 15.5.2020 – G 1425 – 50 – St 251 darauf aufmerksam gemacht, dass die o.a. Fragestellung positiv zu beantworten ist.
Das LfSt hat in dieser Weisung auch darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Ausgliederung auf eine Tochter-PersGes (schädliche gewerbliche Beteiligung) oder eine Tochter-KapGes (idR Entstehung einer Betriebsaufspaltung) schädlich sind.
Ausschließlich die Ausgliederung auf eine Schwester-PersGes vermeidet die Schädlichkeit i.S.d. erweiterten Gewerbesteuerkürzung.