Fraglich ist, ob der Verzicht auf eine verzinsliche private Forderung zu negativen Einkünften aus § 20 Abs. 2 EStG führt.
Das FG Rheinland-Pfalz hat diese Frage mit seinem rkr. Urteil vom 12.7.2016 - 3 K 1133/14 negativ entschieden.
Gegen eine ebenso lautende Entscheidung des FG Düsseldorf vom 11.3.2015 - 7 K 3661/14 ist jedoch Revision beim BFH eingelegt worden, AZ BFH VIII R 13/15.
Einschlägige Fallgestaltungen müssen im Hinblick auf die beim BFH anhängige Revision daher offen gehalten werden.