Das FG Hamburg hat sich in seiner Entscheidung vom 13.7.2017 – 9 K 1804/16 E zu der vorstehenden Fragestellung positiv positioniert.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollte dennoch über eine entsprechende Gestaltung nachgedacht werden.