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Führt die Übernahme einer Pensionsverpflichtung einer GmbH durch eine andere GmbH nicht zum Zufluss von Arbeitslohn?

Das FG Hamburg hat sich in seiner Entscheidung vom 13.7.2017 – 9 K 1804/16 E zu der vorstehenden Fragestellung positiv positioniert.

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt.

In einschlägigen Fallgestaltungen sollte dennoch über eine entsprechende Gestaltung nachgedacht werden.


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