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Führt eine lange Renovierungsphase zum Wegfall der Steuerbefreiung für das geerbte Familienheim?

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 24.10.2019 – 3 K 3184/17 Erb mit der vorstehenden Frage auseinandergesetzt und hat die Revision gegen das Urteil zugelassen.

Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG voraussetzt, dass die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein muss.

Eine längerfristige Renovierungsphase ist nach Auffassung des FG Münster daher schädlich.


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