Im Rahmen von Diskussionen mit den Finanzbehörden über die Liebhabereifallgestaltungen wird durch die Finanzbehörden regelmäßig die Rechtauffassung vertreten, dass hier der Grundsatz der Individualbesteuerung zu beachten ist.
Das führt dazu, dass eine generationsübergreifende Betrachtung durch die Finanzbehörden ausgeschlossen wird.
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 23.10.2018 VI R 5/17 hierzu jedoch in engen Grenzen Ausnahmen zugelassen.
Über die Grundsätze dieser spannenden Entscheidung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2019 informieren.