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Gerichtsbescheid des BFH: Abschreibung eines Vertragsarztsitzes
Der BFH hat mit Gerichtsbescheid vom 22.2.2011 VIII R 13/08 deutlich gemacht, dass er entgegen der Rechtsauffassung der Finanzbehörden den Kaufpreis für eine Kassenarztpraxis für abschreibbar hält und ist somit der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 9.4.2008, 2 K 2649/07, EFG 2008, 1107 gefolgt.
Die Finanzverwaltung hat jedoch gegen diesen Gerichtsbescheid Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt, so dass der Gerichtsbescheid als nicht existent gilt.
Voraussichtlich am 9.8.2011 (vgl. Homepages des BFH, anhängige Verfahren, mündliche Verhandlung) wird der VIII. Senat des BFH über die Frage endgültig entscheiden.
Erfahrungsgemäß weicht der BFH in einer mündlichen Verhandlung jedoch nur ungern von seiner im Gerichtsbescheid geäußerten Rechtsauffassung ab.