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Gesellschafterdarlehen an eine GmbH: Erstmalige Vereinbarung einer Verzinsung
Fraglich war im Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 9.7.2015 - 10 K 10124/13, zu welchen Folgen die erstmalige Vereinbarung einer Verzinsung eines bisher unverzinslichen Gesellschafterdarlehens führt.
Nach der Entscheidung des FG führt die erstmalige Vereinbarung einer Verzinsung nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Bilanzaufstellung zu einem wertbegründenden und nicht einem wertaufhellenden Umstand.
Daher ist für das abgelaufene Wirtschaftsjahr nochmals eine Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorzunehmen.
Um eine gewinnmindernde Aufzinsung eines bisher unverzinslichen und daher abgezinsten Gesellschafterdarlehens noch für das WJ 2015 zu erreichen, ist daher eine Vereinbarung über die Verzinsung noch vor dem Ende des WJ erforderlich.