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Gesetzentwurf: Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium
Die Bundesregierung reagiert auf die Urteile des BFH vom 28.7.2011 - VI R 5/10 und VI R 38/10.
Im Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsumsetzungsgesetz) ist dem Grunde nach ein Nichtanwendungsgsetz zur o.a. Rechtsprechung vorgesehen.
Demnach soll in den § 4 (9) und § 9 (6) EStG geregelt werden, dass die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen.
Die geplante Neuregelung soll mit Wirkung für Veranlagungszeiträume ab 2004 zur Anwendung gelangen.
Auf diese Änderungen und sämtliche anderen geplanten gesetzlichen Änderungen werden wir im Rahmen unserer Veranstaltung "aktuell-4-2011" eingehen.