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Gesetzgebung: Bundestag beschließt Verschärfung der Selbstanzeige
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke hat der Bundestag am 4.12.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BT-Drucks. 18/3018, 18/3161) auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/3439) angenommen.
Die Einzelheiten:
Die Möglichkeit, im Fall von Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige straffrei zu bleiben, wird eingeschränkt.
So darf der hinterzogene Betrag künftig 25.000 Euro (bisher 50.000 Euro) nicht mehr überschreiten.
Der Berichtigungszeitraum wird auf zehn Jahre für die Fälle einer einfachen Steuerhinterziehung ausgedehnt. Bisher mussten Steuerpflichtige bei einfacher Steuerhinterziehung ihre hinterzogenen Steuern nur für fünf Jahre nacherklären.
Im Hinblick auf die Problematik der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen enthält das Gesetz Sonderregelungen (Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot).
Darüber hinaus wird die „Anlaufhemmung“ bei der Verjährung der steuerrechtlichen Festsetzung für den Fall verlängert, dass unversteuerte Kapitalerträge aus Nicht-EU-Staaten stammen, die nicht am automatischen Datenaustauschverfahren teilnehmen.