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Gesetzliche Regelung der Verlängerung der Steuererklärungsfristen
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sieht u.a. eine Neuregelung der Verlängerung der Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige vor.
Es ist beabsichtigt in § 149 AO-E eine Regelung dahingehend zu treffen, dass die Abgabe der Steuererklärungen nicht mehr bis zum 31.12. des Folgejahres erfolgen muss, sondern bis Ende Februar des Zweitfolgejahres.
Die geplante Neuregelung ist sehr zu begrüßen und wird für die Finanzbehörden und die steuerberatenden Berufe eine erhebliche praktische Bedeutung haben.
Zum Anderen macht es den Beteiligten auf Seiten der Steuerberater und der Finanzbehörden deutlich, wie überflüssig die örtlichen getroffenen - und aufwendig zu verwaltenden - Kontingentierungsverfahren in der Vergangenheit gewesen sind, die nach Auffassung des Verfassers ohnehin ohne Rechtsgrundlage getroffen worden sind.