Mandanten (Gewerbetreibende, aber auch Freiberufler) äußern immer häufiger den Wunsch, einzelne Wirtschaftsgüter oder einzelne Geschäftsfelder aus einem bestehenden Unternehmen auszugliedern.
Derartige Fragestellungen verursachen regelmäßig einen erheblichen Beratungsbedarf, da dem Gestalter hier unterschiedlich Wege zur Verfügung stehen, die eine präzise Planung und Umsetzung voraussetzen.
Die Lösungen, die abhängig davon sind, ob Verbindlichkeiten mit übergehen müssen, beruhen auf dem BFH-Urteil vom 25.2.2010 IV R 49/08 und dem BMF-Schreiben vom 19.12.2018 zur Realteilung.