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Gewerbesteuer: Verlustvorträge bei einer Betriebsverpachtung, einer nicht mehr gewerblich tätigen GmbH & Co. KG und bei einer Besitz-Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Der BFH hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 20.10.2019 IV R 59/16 zu den o.a. Rechtsfragen Stellung bezogen.

Demnach geht der gewerbesteuerliche Verlustvortrag bei den ersten beiden Fallgestaltungen verloren, weil es an der Unternehmensidentität mangelt.

Bei einer Besitz-Personengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bleibt die Unternehmensidentität jedoch so lange erhalten, wie die sachliche und personelle Verflechtung fortbesteht.


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