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Gewerblicher Grundstückshandel
Der IV. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 27.11.2008 IV R 38/06 grundsätzliche Ausführungen zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels gemacht.
Demnach lässt ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und nachfolgender Veräußerung eines Grundstücks – für sich genommen – nicht den Schluss zu, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht der Veräußerung erworben hat. Dieser Umstand stellt ggf. nur ein zusätzliches Indiz dar, wenn aus anderen Umständen erkennbar ist, dass eine derartige Absicht von Anfang an bestanden hat.