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Gewerblicher Grundstückshandel
Mit seinem Urteil vom 17.12.2008 IV R 85/06 trifft der IV. Senat des BFH eine klarstellende Entscheidung zum gewerblichen Grundstückshandel. Demnach sind bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.