Alle Artikel anzeigen
Gewerblicher Grundstückshandel
Der IV. Senat des BFH hat mit zwei Urteilen vom 17.12.2008 zu grundlegenden Fragen im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels Stellung genommen.
In seiner Entscheidung vom 17.12.2008 IV R 77/06 macht der der IV. Senat deutlich, unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreitung der Drei-Objekt-Grenze gegeben ist. Demnach kommt es entscheidend darauf an, dass der unbedingte Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge vorliegt.
In seiner Entscheidung vom 17.12.2008 IV R 72/07 stellt der IV. Senat klar, dass sowohl die Finanzbehörde als auch das Finanzgericht den Beschluss des GrS des BFH vom 3.7.1999 GrS 1/03, BStBl 1995 II, 617 missverstanden haben. Demnach sind die Veräußerungen von Schwestergesellschaften - bei der Beurteilung der Gewerblichkeit einer Personengesellschaft - nicht mit einzubeziehen. Jede Personengesellschaft ist bei der Beurteilung der Gewerblichkeit auf der Ebene der Personengesellschaft isoliert für sich zu beurteilen.