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Gewerblicher Grundstückshandel: Die Behandlung einer Veräußerung durch die Ehefrau im gewerblichen Grundstückshandel des Ehemanns
Der BFH muss sich in zwei Revisionsverfahren - AZ BFH X R 7/15 und X R 9/15 - zu einer kuriosen Rechtsfrage äußern.
Das FG Düsseldorf ist in seinen Entscheidungen vom 11.12.2914 - 16 K 3601 12 E und 16 K 2972/14 G zu dem Ergebnis gelangt, dass die zivilrechtliche Veräußerung einer Wohnung in einem 5-Familienhaus durch die Ehefrau dem gewerblichen Grundstückshandel des Ehemanns zuzuordnen ist.
Vorausgeschickt werden muss, dass der Ehemann diese Wohnung der Ehefrau unentgeltlich übertragen hat.
Das FG hat nun durch Aussagen der Kläger entnehmen können, dass der Ehemann bereits vor der Übertragung der Wohnung auf seine Ehefrau einmal Veräußerungsabsichten gehabt hat.
Aufgrund dieses Umstands gelangt das FG - hinsichtlich des vorstehend beschriebenen Grundstücks - zu dem Ergebnis, dass es sich insoweit um Umlaufvermögen des Ehemanns in seinem Unternehmen "gewerblicher Grundstückshandel" handelt.
Die unentgeltliche Übertragung auf die Ehefrau sei daher als eine Entnahme zu beurteilen und aufgrund der bedingten Veräußerungsabsicht in die 3-Objekt-Grenze einzubeziehen.
Es wird spannend sein, wie sich der X. Senat zu dieser mutigen Entscheidung des FG Düsseldorf positionieren wird.