In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob die Grundstücke eines gewerblichen Grundstückshandlers dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind.
Die Beantwortung der Frage ist u.a. für die Gewährung von AfA bzw. der Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG von entscheidender Bedeutung.
Zu dieser Rechtsfrage hat sich der mit Urteil vom 8.2.2017 X B 138/16 umfangreich geäußert.
Demnach kommt es entscheidend auf die Haltefrist der Grundstücke und deren tatsächliche bilanzielle Behandlung an.
Die Einzelheiten der Entscheidung werden wir mit Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-3-2017 besprechen.