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Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke im Anlage- oder Umlaufvermögen?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob die Grundstücke eines gewerblichen Grundstückshandlers dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind.

Die Beantwortung der Frage ist u.a. für die Gewährung von AfA bzw. der Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG von entscheidender Bedeutung.

Zu dieser Rechtsfrage hat sich der mit Urteil vom 8.2.2017 X B 138/16 umfangreich geäußert.

Demnach kommt es entscheidend auf die Haltefrist der Grundstücke und deren tatsächliche bilanzielle Behandlung an.

Die Einzelheiten der Entscheidung werden wir mit Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-3-2017 besprechen.


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