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Gezahlte Versicherungsentschädigungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?
Das Hessische FG hat mit Urteil vom 26.11.2013 - 5 K 3146/10 zu einer interessanten Frage Stellung genommen. Demnach stellt sich die ertragsteuerliche Situation wie folgt dar:
Leistet eine Versicherung Schadensersatz für ein zerstörtes Gebäude, das der Einkünfteerzielung durch Vermietung und Verpachtung diente, so mindern die Zahlungen nicht die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern gehören zur Vermögenssphäre.
Die Zahlungen der Versicherungssumme stellen jedoch nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar, soweit sie Werbungskosten ersetzen.
Nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung liegen insbesondere dann vor, wenn der Inhaber der Einkunftsquelle im Jahr der Zerstörung eine außerordentliche Abschreibung in Höhe des Restwertes in Anspruch genommen hat, dieser Schaden aber vom Feuerversicherer ausgeglichen wird.