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Grundsatz-NZB beim BFH zur Frage, ob Beiträge für eine private Krankenversicherung, welche den Versicherungsschutz der gesetzlichen KV ergänzen, als Sonderausgaben abzugsfähig sind

Das FG Nürnberg hat den Abzug mit seinem Urteil vom 20.7.2023 – 8 K 431/22 abgelehnt.

Gegen die Entscheidung des FG ist NZB beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ X B 104/23 anhängig ist.

Einschlägige Streitfälle sollten im Hinblick auf das anhängig Verfahren offengehalten werden.


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