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Grundsatzbeschluss des BFH: Anwendung des § 33 Abs. 3 EStG auf sogenannte beihilfefähige Aufwendungen im Krankheitsfall verfassungsgemäß

Der VI. Senat des BFH hat mit seinem o.a. Beschluss vom 01. September 2021, VI R 18/19 für Klarheit gesorgt.

 

Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sogenannten beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Steuerpflichtige ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

 

 


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