Der VIII. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 5.4.2022 B 42/21 die o.a. Fragestellung positiv klargestellt.
Soweit Mandanten ihre privaten Kontenangelegenheiten schützen möchten, sollten sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass frühzeitig eine strikte Trennung zwischen privat und betrieblich genutzten Konten hergestellt werden muss.