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Grundsatzbeschluss des VIII. Senats des BFH zur Frage, ob die Säumniszuschläge nach dem 31.12.2018 verfassungswidrig sind

Der VIII. Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 22.9.2023 VIII B 6/22 deutlich gemacht, dass er ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO hat, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind.

 

Aus diesem Grunde sollten sämtliche Festsetzungen von Säumniszuschlägen seit diesem Zeitpunkt – im Hinblick auf den vorstehend benannten Beschluss – angefochten werden.


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