Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2017 haben wir mit Ihnen über die Frage der gewerblichen Prägung einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft gesprochen und sie auf die bestehenden handels- und steuerrechtlichen Probleme hingewiesen.
Nun hat sich der IV. Senat des BFH in seiner Grundsatzentscheidung vom 13.7.2017 IV R 42/14 zu den sehr umstrittenen Fragestellungen geäußert.
Das steuerliche "Problem" ist die gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG.
Ursache für dieses Problem ist das Handelsrecht. Denn die KG - als Eigentümerin der GmbH - ist hier für die Willensbildung der GmbH zuständig.
Die KG wird in der Gesellschafterversammlung der GmbH durch deren Geschäftsführer vertreten. Hierdurch können jedoch Interessenkollisionen entstehen. Denn die Geschäftsführer müssten somit z.B. über ihre eigene Entlassung befinden.
Zu Vermeidung dieser Situation und der Vermeidung der gewerblichen Entprägung der GmbH & Co. KG erhalten die Kommanditisten die Ausübung der Gesellschaftsrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Anteilen an der GmbH.
Durch eine derartige Vereinbarung wird die gewerbliche Prägung der Einheits-GmbH & Co. KG nicht zerstört.
Über diese Entwicklung werden wir Sie selbstverständlich im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2017 informieren.