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Grundsatzentscheidung des BFH: Führt die Kur eines Ehegatten zum Wegfall der Ehegattenveranlagung
Der III. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 28.4.2010 III R 71/07 grundsätzlich zu den Voraussetzungen einer Ehegattenveranlagung nach § 26 (1) EStG Stellung genommen.
Demnach leben Eheleute dauernd getrennt, wenn die zum Wesen einer Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr besteht.
Neben den inneren Vorgängen und persönlichen Einstellungen der Eheleute sind jedoch im Wesentlichen die objektiven Merkmale von entscheidender Bedeutung. Der Kuraufenthalt eines Ehegatte vermag daher nicht dazu zu führen, dass Umstände gegeben sind, die auf ein Ende der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft schließen lassen.