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Grundsatzentscheidung des BFH: Jährlich wiederkehrende, übliche Erhaltungsaufwendungen im Zusammenhang mit anschaffungsnahen Herstellungskosten
Der IX. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 25.8.2009 IX R 20/08, DStR 2009, 2476 grundsätzliche Ausführungen zur Behandlung von Erhaltungsaufwendungen gemacht, die üblicherweise jährlich wiederkehren.
Fallen derartige Aufwendungen im Zusammenhang mit Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S. des § 6 (1) Nr. 1a Satz 2 EStG (anschaffungsnahe Herstellungskosten) an, so sind die Aufwendungen nach Auffassung des IX. Senats nicht sofort als Erhaltungsaufwendungen abzugsfähig.