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Grundsatzentscheidung des BFH: Pferderennen sind nicht gemeinnützig
Mit seiner Entscheidung vom 22.04.2009 I R 15/07 hat der I. Senat des BFH eine Grundsatzentscheidung zur Gemeinnützigkeit getroffen.
Demnach ist das Veranstalten von Trabrennen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren.
Die gesamte Dimension dieser Entscheidung - auch für parallele Fallgestaltungen - wird sicherlich noch zu diskutieren sein.