Der IX. Senat des BFH hat sich in seiner Entscheidung vom 1.12.2015 IX R 42/12 sehr grundsätzlich zur ertragsteuerlichen Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft geäußert.
In dieser Entscheidung hat im Wesentlichen zu den Voraussetzungen eines nachträglichen Schuldzinsenabzugs Stellung genommen, den er grundsätzlich positiv beurteilt hat.
Neben dieser Fragestellung hat er jedoch auch sehr grundsätzlich zur ertragsteuerlichen Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds Stellung bezogen. Diese Grundsätze sind bei der Betreuung von Mandanten, die derartige Beteiligungen innehalten von erheblicher praktischer Bedeutung.
Über dieses Gesamtpaket der Grundsatzentscheidung des BFH werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2016 informieren.
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