Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil v. 20.9.2022 IX R 9/21 klargestellt, dass Entgelte, die dafür geleistet werden, dass das Wohnungsrecht gelöscht wird, der Nutzungsberechtigte die Wohnung räumt und auf diese Weise erreicht wird, das Wohngebäude vermieten und daraus Einkünfte erzielen zu können, sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellen.
Über diese Entscheidung und zahlreiche weitere Entscheidungen, die bei der steuerlichen Beratung von Mandaten mit Grundstückeigentum von erheblicher Bedeutung sind, werden wir Sie im Rahmen unserer in Kürze startenden Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2023 informierenn