Alle Artikel anzeigen

Grundsatzentscheidung des BFH zur Ablösung eines Zinsswaps im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Mit Urteil vom 19.11.2024 VIII R 26/21 hat der VIII. Senat des BFH – in Abstimmung mit dem IX. Senat des BFH – zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.

 

Demnach stehen derartige Zahlungen nicht mehr im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung der vermieten Immobilie.

 

Gleichwohl ist ein Werbungskostenabzug im Rahmen der Einkünfte aus § 20 EStG  gegeben.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 werden wir Sie über diese Entscheidung informieren.

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!