Der BFH hat mit Urteil vom 25. März 2021, IX R 10/20 zur vorstehend genannten Frage grundsätzlich Stellung bezogen
Demnach liegen eine "Anschaffung" bzw. "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vor, wenn die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtungserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bindend abgegeben worden sind.
Der IX. Senat folgt mit dieser Entscheidung seiner eigenen Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487.