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Grundsatzentscheidung des BFH zur Behandlung von Sponsoringvereinbarungen im Rahmen der Gewerbesteuer

Mit seine Urteil vom 23.3.2023 III R 5/22 hat der III. Senat des BFH zur vorstehenden Fragestellung umfassend Stellung genommen.

 

Demnach besteht hier regelmäßig ein Bündel von Vereinbarungen, das sich deutlich von Miet- und Pachtverträgen abgrenzt.

 

Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 d und e GewStG erfolgt demnach regelmäßig nicht.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 werden wir Sie über die Enscheidung informieren.

 

 


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