Der X. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil vom 17.6.2020 X R 18/19 lehrbuchartig mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt.
Soweit derartige Fragen an Sie herangetragen werden sollten, finden Sie in dieser Entscheidung für jede denkbare Fallgestaltung eine Antwort.
Aus diesem Grunde empfehlen wir in einschlägigen Fallgestaltungen die Literatur der Entscheidung.