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Grundsatzentscheidung des BFH zur Frage des Anscheinsbeweises bei der 1 v.H.-Regelung – keine Private Nutzung eines Porsche auch ohne Fahrtenbuch
Mit Urteil vom 4.12.2012 VIII R 42/09 hat der BFH in seiner heute veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, entkräftet ist, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.
Damit stellt sich der BFH eindeutig gegen die Aussagen des BMF in den BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl 2009 I, 1326, zuletzt ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 15.11.2012, BStBl 2012 I, 1099.
In konkreten Einzelfällen sollte nunmehr ohne das Führen eines Fahrtenbuchs von der 1 v.H.-Regelung Abstand genommen werden.