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Grundsatzentscheidung des BFH zur Gewinnermittlung bei der Realteilung einer Freiberufler-GbR

Der III. Senat des BFH hat mir Urteil vom 11.4.2013, III R 32/12 zur o.a. Frage grundsätzlich Stellung genommen. Hiervon sind insbesondere Freiberufliche Sozietäten und Praxisgemeinschaften betroffen. Im Falle der Realteilung einer - ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden - (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben.

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