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Grundsatzentscheidung des BFH zur Qualifikation der Einkünfte einer Steuerberater-GmbH Co. KG

Mit seinem am 11.01.2024 veröffentlichten Urteil vom 5.9.2023 VIII R 31/20 hat der VIII. Senat des BFH lehrbuchartig zur vorstehenden Frage Stellung genommen.

Auch wenn das Ergebnis die Beteiligten möglicherweise nicht zufriedenstellen mag, ist die Begründung des VIII. Senats m.E. rechtssysthematisch klar und an der bestehenden Rechtsprechung des BFH orientiert.

Im Ergebnis gelangt der VIII.Senat des BFH zur Annahme von gewerblichen Einkünften.

Das Ergebns steht dem Grunde nach auf zwei Säulen

  • Die Komplementär-GmbH ist als Mitunternehmer zu qualifizieren
  • Die Komplementär-GmbH ist als Berufsfremder zu qualifizieren

Auf der Basis dieser beiden Qualifikationen ist die durch den VIII. Senat getroffene Rechtsfolge m.E. zwangsläufig.


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