Der BFH hat sich in seiner sehr grundsätzlichen Entscheidung vom 9.7.2019 X R 7/17 mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen beim Beginn der Herstellung eines Gebäudes vor Ablauf der Reinvestition eine Verlängerung der Reinvestitionsfrist gegeben ist.
Im Urteilsfall waren lediglich 66,5 Arbeitsstunden angefallen.
Ob diese Fallgestaltung ausreichend ist, hat der BFH offengehalten.
Er hat den Streitfall an das Finanzgericht zurückverwiesen. Das FG müsse als Tatsacheninstanz die Beurteilung dieser Schwelle zur Verlängerung der Frist überprüfen. Hieran sei der BFH dann weitgehend gebunden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2019 wird Herr Unterberg Sie über die Wirkungen dieser Entscheidung informieren.