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Grundsatzentscheidung des BGH: Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters

Mit Urteil vom 21. August 2023 - NotZ(Brfg) 4/22  hat der BGH die folgende Entscheidung getroffen:

 

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist.

 

Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.


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