Alle Artikel anzeigen
Grundsatzentscheidung des I. Senats des BFH zur Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung
Der I. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 25.11.2009, I R 72/08, DStR 2010, 269 u.a. sehr grundsätzliche Ausführungen zur Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Anwendungsbereich der Ausgliederung von wesentlichen Betriebsgrundlagen vor einer Einbringung nach § 20 UmwStG gemacht.
Er hat in dieser Entscheidung klare Kriterien herausgearbeitet, wann es zu einer Anwendung dieser Rechsprechung kommen kann bzw. wann deren Anwendung ausgeschlossen ist.
Im Rahmen unserer Veranstaltung aktuell 2-2010 werden wir auf diese Entscheidung und die durch den I. Senat erarbeiteten Kriterien eingehen.
Weitere Revision - § 24 UmwStG
Zur Frage der Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Anwendungsbereich des § 24 UmwStG – bei vorheriger Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage –, ist eine weitere Revision beim BFH anhängig, EFG 2010, 369, AZ BFH X R 60/09.
Weitere Revision - § 16 EStG
Zur Frage der Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Anwendungsbereich des § 16 EStG – bei vorheriger BW-Ausgliederung einer wesentlichen Betriebsgrundlage –, ist eine weitere Revision beim BFH anhängig, DStRE 2010, 273, AZ BFH IV R 49/08.
Weitere Revision - § 6 (3) EStG
Zur Frage der Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Anwendungsbereich des § 6 (3) EStG – bei vorheriger BW-Ausgliederung einer wesentlichen Betriebsgrundlage –, ist eine weitere Revision beim BFH anhängig, DStZ 2009, 141 Rev. IV R 52/08.