Der IV. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 10.11.2022 IV R 8/19 sehr deutlich gemacht, dass die bisherige praktische Handhabung nicht zielführend ist.
Er hat in seinem Urteil klare, neue Richtlinien aufgezeigt.
Eine am Urteil beteiigte Richterin hat in der Fachliteratur deutlich gemacht, welche Gestaltungsoptionen bestehen.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2023 werden wir Sie über die Entscheidung des BFH und die Gestaltungsoptionen (die Sie im Rahmen der aktuell zu erstellenden Jahresabschlüsse beachten sollten) informieren.