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Grundsatzentscheidung: Ertragsteuerliche Erfassung der USt-Erstattungen bei Geldspielautomatenaufstellern
Das FG Düsseldorf hat mit einer Grundsatzentscheidung zum Zeitpunkt der Aktivierung von bestrittenen USt-Erstattungsansprüchen, FG Düsseldorf v. 30.6.2010, 15 K 4281/08 E, G, Zerl, DStR 14-2011 VI, Rev. AZ BFH X R 19/10, Stellung genommen.
1. Die Rechtsfrage
Der EuGH hatte in 2005 entschieden, dass die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Umsatzsteuer frei seien.
Die Finanzbehörden haben die USt-Erstattungsansprüche bereits in 2005 ertragsteuerliche erfasst, obwohl noch gar keine geänderten USt-Bescheide vorlagen, vgl. BStBl 2006 I, 418.
2. Die Beurteilung durch das FG Düsseldorf
Das FG Düsseldorf hat nunmehr entschieden, dass eine Aktivierung der Erstattungsansprüche erst im VZ, in dem geänderte Umsatzsteuerbescheide ergangen sind zu erfolgen habe.
3. Der Praxishinweis
In einschlägigen Fallgestaltungen müssen die Sachverhalte im Hinblick auf die nun anhängige Revision offen gehalten werden.
Gegen entsprechende Zinsbescheide ist Einspurch einzulegen, vgl. Tipke-Kruse/Losse AO § 239 RZ 11.