Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14.2.2023 – 8 K 8166/21 entschieden, dass das positive Kapitalkonto des Übertragenden keine positive Wirkung im Sinne des § 15a EStG beim Beschenkten hat.
Das Ergebnis des FG ist sehr unbefriedigend und inhaltlich wenig überzeugend.
Es ist daher zu begrüßen, dass der IV. Senat des BFH aufgrund der Revision – AZ BFH IV R 7/23 – nun die Gelegenheit hat, sich zu dieser Rechtsfrage nun einmal grundsätzlich zu äußern.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten im Hinblick auf des Revisionsverfahren offengehalten werden.
Im Rahmen der Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-1-2024 werden wir Sie selbstverständlich – neben einem „Gewitter“ von ganz aktuellen Entscheidungen des BFH zum Ertragsteuerrecht – auch über dieses Urteil und dessen Überlegungen unterrichten.